Wir sind eine parteipolitisch unabhängige, gemeinnützige Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern.
Wir engagieren uns ehrenamtlich zum Wohle der Stadt Neu-Ulm.
Wir folgen unserem freien Gewissen und suchen nach den besten Sachlösungen.
Dr. Andreas Schuler
1. Vorsitzender
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30.08.2023
Bahnübergang Gerlenhofen
Kommentar zu den Ausführungen von Waltraud Oswald auf der Homepage der CSU vom 25.8. "Man sollte sich nicht so weit aus dem dem Fenster lehnen"
Fast unglaublich – was für Tiraden sind denn noch im Rat möglich? Wie kann ein Mitglied des Gremiums solche Häme über Kollegen und Kolleginnen ausschütten? Und das immer wieder, öffentlich und nichtöffentlich!
Frau Oßwald meint offensichtlich, dies gehöre zum normalen politischen Geschäft. Wie sie in ihrem letzten Erguss im Ferienausschuss und nochmal auf der Homepage der CSU-Fraktion ausführte, gab es „im alten Stadtrat eine konstruktive Streitkultur“. Ja, das kann man sagen, wenn man auf der „richtigen“ Seite des Ratssaals saß und eifrig mit dem alten OB verbal auf die anderen Kolleginnen und Kollegen einschlug. Damals ergänzten sich Frau Oßwald und Herr Noerenberg perfekt. Was mussten die anderen im Rat aushalten: fast in jeder Sitzung ließen sich vor allem diejenigen, die immer wieder den Mut hatten, den Mund aufzumachen und andere Meinungen vertraten, schlimme Angriffe über sich ergehen. Der Rest der CSU-Fraktion, aber auch die meisten anderen Rätinnen und Räte, lehnte sich zurück und akzeptierte das Geschehen somit. Das ist für Frau Oßwald „konstruktive Streitkultur“! Übrigens – konstruktiv bedeutet im Wortsinn gemeinsam aufbauend. Weder wurde da etwas gemeinsam gemacht, noch aufgebaut. Nein, die so erzeugte Atmosphäre war destruktiv und schreckte leider auch Menschen ab, für die Stadtrats-Wahl zu kandidieren. Es war die Zeit von Machtspielchen ohne Rücksicht auf Verluste!
Frau Oßwald war zu Beginn dieser Wahlperiode über eine lange Zeit nicht im Rat anwesend, wie entspannt ging es unter der Sitzungsleitung von OB Albsteiger zu! Wir haben sogar manchmal gelacht – großes Erstaunen! Nun aber ist der alte Geist (fast) wieder zurück: Er steckt schon Kollegen aus der CSU an, wie Hans-Georg Maier, der Roland Prießnitz und Andreas Schuler in der Sitzung des Ferienausschuss heftig angriff und ihnen Populismus vorwarf. Wie schade, hatten wir doch Herrn Maier bisher meist als konstruktiv(!) mitdenkenden und freundlichen Kollegen erlebt – an diesem Tag aber leider wie ein Echo von Frau Oßwald.
Frau Albsteiger versuchte bei dieser Eskalation einzugreifen – es bleib bei dem Versuch. Frau Oßwald setzte ihre Hasstiraden unbeeindruckt fort. Welche Respektlosigkeit gegenüber der Oberbürgermeisterin und allen Anwesenden! Und - leider zeigt die OB hier Führungsschwäche, Druck erzeugt Gegendruck, natürlich lässt niemand gerne solche Angriffe auf sich sitzen, und so wird der Ton schärfer. So wie in der letzten Stadtratsperiode. Wenn man sich vorstellt, dass nach der nächsten Wahl auch Mitglieder der AFD in diesem Gremium sein werden, von denen bekannt ist, wie sie sich in Sitzungen verhalten - – ihnen ist der Boden bereitet.
Zu den einzelnen Vorwürfen und Angriffen werden wir uns an anderer Stelle äußern, hier nur etwas Formales: die Groß- und Kleinschreibung und somit die Unterscheidung des Pronomens und der Anrede geht im Text von Frau Oßwald leider arg durcheinander. Vielleicht vor lauter Aufregung. Aber das Wort im Munde herumdrehen und das bewusste Falschverstehen gehören bekanntlich in die Trickkiste von aggressiver und beleidigender Rhetorik und gelingen auch hier wieder gut.
Nicht verstanden wurde scheinbar die Sache mit den stellvertretenden Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen: Es geht nicht nur darum, dass sie durch wöchentliche Treffen erheblich mehr Einblick in die Arbeit der Verwaltung haben und so auch ihre Fraktionen. Sie sind als BMs Teil der Verwaltung, gleichzeitig aber auch Mitglieder des Stadtrates, d.h. sie kontrollieren sich gewissermaßen selbst. Aber das ist ein Fehler im System, der nicht auf die Schnelle zu beheben ist.
Neu-Ulm, 30.8.2023
Roland Prießnitz Dr. Andreas Schuler Christina Richtmann Benjamin Gasser
17.08.2023
Bahnübergang Gerlenhofen.
Klarstellungen und Fakten:
Aufgrund der leider oft wenig sachlich geführten Diskussion und der fehlerhaften Informationen zum Sachverhalt, die uns in verschiedenen Schreiben erreichte, haben wir uns entschlossen nochmals alle Fakten darzustellen, in der Hoffnung die Diskussion wieder auf ein sachliches Niveau zu bringen:
Historie:
Sicherheit:
Anzeige:
Die Anzeige zielt im Wesentlichen auf drei Sachverhalte:
Menschliche Gesundheit versus Mobilitätseinschränkungen
Welcher Schaden der menschlichen Gesundheit bzw. wieviel Unfallopfer sind zu tolerieren, bevor Einschränkung des Verkehrs (Verkehrsfluss, Umwege, Wartezeiten) stattfinden müssen. Anders herum gesagt, wann überwiegt das Gut „Menschliche Gesundheit“ gegenüber dem Wunsch nach uneingeschränkter bzw. nur gering eingeschränkter Mobilität. Wir sind der Meinung die menschliche Gesundheit überwiegt sobald eine schwere Verletzung oder ein Todesfall vorliegt, der auf einer Gefahrenstelle beruht die nicht mehr dem Stand der Technik entspricht.
Neben dem aktuellen Beispiel am Bahnübergang Gerlenhofen ist hierzu auch der Allgäuer Ring zu nennen, bei dem alle Verantwortlichen wissen wie Unfälle zu verringern bzw. zu verhindern wären (Sperrung zweite Spur), dies aber nicht umgesetzt wird, da dadurch der Verkehrsfluss verringert wird. Ein Vertreter der Polizei hat dies auch so im Bauausschuss geäußert bzw. bestätigt.
Ähnlich hat sich auch ein Vertreter des staatlichen Bauamtes bezügl. eines Überholverbotes auf der damals noch einspurigen B10 geäußert. Dort waren insgesamt 12 Tote zu beklagen. Ein Überholverbot wurde mit dem Argument abgelehnt, dass bei geringem Verkehrsaufkommen (z.B. am Sonntag) das Überholen ja möglich sein muss.
Nach den Erfahrungen beim Allgäuer Ring (dort wurden seit Jahren verschieden Maßnahmen ausprobiert) hätte den zuständigen Behörden auch klar sein müssen, dass die Warnhinweise, Beleuchtungen und Kennzeichnungen auf der Fahrbahn beim Bahnübergang in Gerlenhofen nichts nützen. Der einzig wirkungsvolle Weg ist die bauliche Veränderung bzw. die Sperrung.
Außerdem ist noch anzuführen dass die Abwägung der Gewichtung zwischen menschlicher Gesundheit und der Mobilitätsbedürfnis bzw. zur Gefahrenabwehr bei
den zuständigen Behörden offensichtlich unterschiedlich gehandhabt wird.
Als Beispiele sind zu nennen:
Bestandsschutz
Die oben erläuterten Punkte und Fragestellungen sind auch auf den Bestandschutz übertragbar. Ab wann überwiegt hier die menschliche Gesundheit gegenüber dem Bestandsschutz von veralteten Anlagen, die offensichtliche Gefahrenstellen sind und an denen dann nicht mal kleinste Verbesserungen (Beleuchtung) durchgeführt werden können.
Diese Frage des Bestandsschutzes hat eine grundsätzliche Dimension und wirkt sich möglicherweise auf andere Unfallschwerpunkte aus, z.B. dem Allgäuer Ring aus. Auch dieser entspricht nicht mehr aktuellen Stand der Technik.
Zudem ist noch zu beachten dass, wenn der PUA am 23.9.2021, also vor zwei Jahren eine Entscheidung für den Umbau getroffen hätte, bereits mit dem Umbau begonnen worden wäre.
Kontrollfunktion
Nach Art. 30 Absatz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern überwacht der Stadtrat die gesamte Stadtverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse. Eine der Pflichtaufgaben des unmittelbaren Wirkungskreises der Kommunen sind die örtliche Gefahrenabwehr, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit (Art. 57 Abs. 1 GO Bayern). Dazu gehört auch die öffentliche Sicherheit an einem Bahnübergang innerhalb des Stadtgebietes. Wir nehmen diese Aufgabe offenbar ernster als die Kollegen, vielleicht auch deshalb, weil wir nicht über Bürgermeisterposten eine Doppelfunktion innehabe wie die meisten anderen Fraktionen im Stadtrat.
Noch offene Fragen:
Wer hat die Entscheidung bezüglich der Maßnahmen, also auch der Schließung des Bahnüberganges zu treffen (wer ist zuständig?). Bei anderen verkehrlichen Maßnahmen wurde der Stadtrat nicht gefragt (Allgäuer Ring, Steg Friedrichsau, Sperren Pfuhler Baggersee bei Zugängen, Sperrung Wege am Pfuhler Baggersee und Donauufer wegen Biberfraß). Auch die neuen Maßnahmen am Bahnübergang wurden von der Verwaltung entschieden.
Welche Meinung vertraten die drei Beteiligten (Stadt Neu-Ulm, Polizei, Bahn) bei den drei Verkehrsschauen am Bahnübergang. Gibt es dazu ein Protokoll, das eingesehen werden kann?
Der Beschluss zum Umbau wurde am 22.03.22 gefasst, in welcher Planungsphase sind wir aktuell?
Die neuen Entwicklungen im Zugverkehr stellen die aktuellen Planungen in Frage: Die SWU-Ulm will bei der Strecke Ulm – Weißenhorn einen Halb-Stundentakt etablieren. Beim Ausbau der Illertalbahn sollen die Züge in geringerer Zeit und ohne Haltezeiten die Strecke Ulm – Memmingen befahren. Derzeit ist die Bahnstrecke die eingleisige Strecke mit den höchsten Fahraufkommen in Bayern. Derzeit fahren 120 Züge am Tag, wie viele Züge werden in Zukunft die Strecke täglich befahren?
Ein Erhöhtes Zugaufkommen wird bei beschrankten Bahnübergängen häufige Wartezeiten nach sich ziehen und stellt das Argument einer schnellen Verbindung für die Feuerwehr in Frage. Insofern ist nochmals zu prüfen, ob an dieser Stelle ein für den PKW befahrbarer Bahnübergang sinnvoll ist oder stattdessen ein nur für Fußgänger und Fahrradfahrer beschrankter Bahnübergang die bessere Lösung ist. Generell sollte ergänzend über einen kreuzungsfreien Umbau an der Querung Hausener Straße als zukunftsfähige und sichere Lösung angedacht werden. Wurden diese Fakten bei der aktuellen Planung beachtet?
Roland Prießnitz Dr. Andreas Schuler
26.08.2022
Inhalte B-Plan M133 „Ehemaliges Donau-Casino und Bad Wolf“
Das ursprüngliche Planungskonzept (Aufstellungsbeschluss am 25.9.2019) für das ehemalige Casino ist obsolet. Im Dezember 2020 wurde eine Projektgruppe der Verwaltung beschlossen, die im Herbst 2021 erstmals tagte. Zuletzt berichtete die Verwaltung im Februar 2022.
Hiermit beantragen wir, dass das B-Plan-Verfahren mit neuen Zielen fortgeführt wird und die Fläche des ehemaligen Donau-Casinos (Paulstraße 4) im B-Plan als „Fläche für Gemeinbedarf“ ausgewiesen wird. Grundlage für die Ausweisung und die darauf angepassten Nutzungsmöglichkeiten soll das Impuls-Modell „Clubhaus der Zivilgesellschaft“ sein (im Anhang), welches Teil des Antrags ist.
Begründung:
Eine Einrichtung wie das Clubhaus der Zivilgesellschaft hat das Potential das bürgerschaftliche Engagement entscheidend voran zu bringen. Vereine und Initiativen, die keine eigenen Räume haben,
können sich hier z. B. im Shared-Space -Verfahren mit anderen zusammen verorten, Platz für Sitzungen wäre vorhanden, Mitgliederversammlungen können stattfinden. Auch kulturelle Veranstaltungen finden
hier Möglichkeiten. In Verbindung mit einer beliebten Gastronomie und Außenbewirtung könnte ein einzigartiges Projekt entstehen.
Roland Prießnitz
Benjamin Gasser
Dr. Andreas Schuler
Christina Richtmann
2.7.2021
Unser Corona-Antrag: Vorbereitung auf den Herbst 2021
https://neu-ulm.more-rubin1.de/meeting.php?sid=2021-BiFaKu-74
https://neu-ulm.more-rubin1.de/gremien_pers.php?submenu=3&Kuerzel=BiFaKu&entrygremien=0&sortgremien=Bezeichnung
Wer noch Infos zu den Luftfiltern braucht......
https://www.tagesschau.de/investigativ/monitor/luftfilter-schulen-101.html
https://www.br.de/nachrichten/wissen/gegen-corona-luftfilteranlagen-koennten-schulen-sicher-machen,SbMSEEr
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/dokumente/irk_stellungnahme_lueften_sars-cov-2_0.pdf
https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/corona-in-schulen-luftreiniger-allein-reichen-nicht
https://www.news4teachers.de/2021/02/der-luftfilter-skandal-wie-bundesbildungsministerium-und-umweltbundesamt-den-einsatz-der-geraete-in-schulen-schlechtreden-und-was-dahintersteckt/
http://www.bayerischer-elternverband.de/index.php?id=klassenzimmer
https://www.news4teachers.de/2020/10/ich-teile-die-in-der-pressemitteilung-aufgefuehrte-meinung-nicht-wie-die-kmk-das-ergebnis-einer-expertenanhoerung-zu-luftfiltern-in-schulen-verzerrt/
Dr. Andreas Schuler
21.5.2021
Neuer Corona-Antrag: Vorbereitung auf den Herbst 2021
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Albsteiger,
wir beantragen, dass die Stadt Neu-Ulm umgehend beginnt sich auf die voraussichtlich wieder intensiver notwendige Corona-Bekämpfung ab dem Herbst 2021 vorzubereiten. Wir beantragen folgende Punkte durchzuführen. Schwerpunkt der Bekämpfung sollen Bildungseinrichtungen (Schulen, Kitas) sein.
Begründung:
Nach der entwaffnend ehrlichen Antwort des Gesundheitsministerium auf unsere Anfrage vom November 2020 und des indirekten Eingeständnisses der Überforderung („ein zeitnahes Eingehen auf die Bedürfnisse und Probleme der Bürgerinnen und Bürger war nicht möglich“, „sobald die Umstände es wieder zulassen, werden wir genau prüfen, inwieweit wir uns besser …. aufstellen können“) wollen wir unterstützend helfen.
Gleichzeitig warnen viele Fachleute und Wissenschaftsjournalisten vor einer für Corona-Viren typischen nächsten Welle ab dem Herbst. Zudem ist mit einem weiteren Auftreten von Varianten zu rechnen.
Kinder und Familien haben bisher eine überdurchschnittlich hohe Belastung durch die Maßnahmen (insbes. Schließungen von Kitas und Schulen) ertragen müssen, mit den bekannten Folgen. Das darf sich im Herbst 2021 nicht wiederholen. Daher sind sämtliche mögliche Maßnahmen anzuwenden, um das Virus zu bekämpfen. Zudem ist nicht zu erwarten, dass bis Herbst alle Kinder geimpft sind. Außerdem kann durch die Testung des Abwassers ggf. auf die bei einigen Eltern umstrittenen Testungen von Kinder verzichtet werden- Eine Testung des Abwassers wird in anderen europäischen Länder bereits praktiziert und von der EU-Kommission auch gefordert. Deutschland hinkt da wieder mal hinterher.Unser letzter Antrag für eine Neu-Ulmer Corona-Strategie wurde zwar abgelehnt, aber dann zum größten Teil durch ähnliche Vorgaben des Landes umgesetzt. Leider zu spät, um den Anstieg der Infektionszahlen zu verhindern. Wir hoffen dieses Mal auf eine vorausschauendere Entscheidung.
Dr. Andreas Schuler
08.03.2021
Am 26.2 2021 veröffentliche die CSU den unten stehenden Text auf der Homepage
TOP 6 der Sitzung des Stadtrats am 24.02.2021. Corona-Strategie Neu-Ulm
Kursiv, Fett und rot ergänzt meine Stellungnahme zur "Stellungnahme" der CSU und JU.
Grundsätzliches: Die Stellungnahme der CSU und JU steht sinnbildlich für die Fehler und Defizite, die uns inzwischen über 70.000 Tote Corona-Tote gekostet haben. Lösungsansätze werden ignoriert oder zerredet, es geht zu oft um Schuldzuweisungen, Gerangel um Zuständigkeiten und Bürokratie anstatt um schnelles, effektives Handeln. Es stellt sich langsam die Frage, wie lange die Gerichte die Lockdown-Maßnahmen noch absegnen wenn Maßnahmen zur Reduzierung der Infektionszahlen einfach ignoriert oder nur verspätet oder halbherzig angegangen werden.
Stellungnahme der Fraktionsgemeinschaft von CSU und JU:
“Wir sind uns mit den Antragstellern der FWG-Fraktion völlig einig bei der Einschätzung, dass Themen wie Gesundheitsschutz/ Infektionsschutz von einer Stadt mit 60.000 Einwohnern selbst erledigt werden könnten.
Der Antrag der FWG zielte nicht darauf ab, denGesundheitsschutz oder Infektionsschutz vom Gesundheitsamt des Landkreises zu übernehmen. Es ging darum, die Tests an Schulen auszuweiten und eine Empfehlung für potentiell infizierte Personen auszusprechen um die Infektionsketten zu unterbrechen. Die grundlegenden Aufgaben des Gesundheitsamtes (Anordnungen, Kontaktverfolgung, Quarantäne-Anweisungen) waren überhaupt nicht Thema.
Der Antrag zielt darauf ab, eine eigene städtische Corona-Strategie, insbesondere eine städtische Teststruktur, aufzubauen. Begründet wird der Antrag u.a. damit, dass „Hinweise auf die Defizite in der Bekämpfung vom Neu-Ulmer Gesundheitsamt nur mangelhaft beachtet werden und dass daher nun Initiative vor Ort, d.h. der Stadt Neu-Ulm gefragt sei, um zu einer wirksamen Bekämpfung der Infektion zu kommen“.
Das Anliegen ist nachvollziehbar. Sofern diese Erkenntnisse zutreffen, muss Abhilfe geschaffen werden.
Nur – gegen die Übernahme der Aufgaben durch die Stadt Neu-Ulm stehen eben eindeutige gesetzliche Zuständigkeitsregelungen, die die Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz dem Landratsamt/Gesundheitsamt Neu-Ulm zuordnen. Und nicht der kreisangehörigen Großen Kreisstadt Neu-Ulm. Dazu müssten wir, wie die Stadt Ulm, kreisfrei sein.
Für Schnelltests und Empfehlungen ist nicht allein das Gesundheitsamt zuständig. Das hätte die Stadt auch selbst machen können. Tübingen ist auch nicht kreisfrei und das beste Beispiel dafür.
Außerdem war es im Zuge der Kreisfreiheit gar nicht geplant das Gesundheitsamt zu übernehmen. Das Amt sollte nach Anregung der Stadt Neu-Ulm beim Landratsamt bleiben! Das hat die CSU wohl leider vergessen. Hier das Zitat aus der Beschlussvorlage vom 21.3.2018:
Die Stadt Neu-Ulm kann sich vorstellen, dass der fachliche Teil des staatlichen Gesundheitsamtes.... beim Landratsamt angesiedelt bleibt, .....
Bekanntlich hat das Innenministerium den Antrag der Stadt Neu-Ulm auf Kreisfreiheit im Juni 2019 via Pressemitteilung abgelehnt.
Das eigentlich Bemerkenswerte an dem Antrag ist für uns neben seiner „Dringlichkeit“, dass sich eine Stadtratsfraktion, die sich im engen Schulterschluss mit der Kreistagsfraktion der Freien Wähler seinerzeit massiv gegen die Kreisfreiheit ausgesprochen hat, nun einen dringlichen Antrag einbringt, der die Übernahme von Aufgaben des Landratsamts ohne gesetzliche Regelung und Finanzierung durch die kreisangehörige Stadt befürwortet. Und dies mit der Begründung, die Aufgabenerledigung durch das Landratsamt sei mangelhaft.
Es wurde kein Antrag zur Übernahme von Aufgaben des Landratsamtes gestellt, da das Landratsamt die beantragten Vorschläge zur Zeit der Antragstellung gar nicht durchführt hat. Es ging um zusätzliche Maßnahmen, welche die Stadt in Eigenregie durchführen kann. Weitere Ausführungen zum Thema Kreisfreiheit und Gesundheitsamt s. oben.
Im Antrag steht auch nicht, dass die Aufgabenerledigung mangelhaft ist, sondern die Beantwortung eines Anschreibens, das auch der CSU Fraktion und der JU vorliegt. Ich habe das bereits in der Sitzung am 24.2. klargestellt. Dass die CSU und die JU diese Falschinformation trotzdem weiter verbreiten ist bedauerlich.
Diesen Weg wollen wir, die Fraktionsgemeinschaft von CSU und JU, nicht mitgehen! Wir sind der Auffassung, dass die Aufgabenerledigung durch das Landratsamt „alles in allem“ und in Anbetracht der schwierigen Umstände der Corona- Katastrophenlage sich durchaus sehenlassen kann. Wir bedanken uns bei den eingesetzten ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräften für den Einsatz in Neu-Ulm.
Dies gilt auch für das Impfzentrum und die hierüber schwelenden Diskussionen. Es geht doch in erster Linie darum so viele Menschen wie möglich in kurzer Zeit zu impfen. Das Landratsamt braucht keinen architektonischen Gestaltungswettbewerb an dieser Stelle gewinnen.
Die inhaltlichen Gründe in der Beratungsunterlage, die gegen den Antrag aus sachlicher Sicht sprechen, teilen wir.
Wir sollten uns als Stadtrat auch davor hüten, Kreisaufgaben ohne verbindliche Regelungen inkl. der Aufgabenfinanzierung, ohne eine gesetzlich geregelte Zuständigkeit der Stadt gewissermaßen vorab „freiwillig“ übernehmen zu wollen. Dies gilt aktuell für Aufgaben der Infektionsschutzbehörde.
Wenn Sie schon vor Ort initiativ werden wollen, bestehen aus unserer Sicht folgende sinnvollen Wege zur Beseitigung von Missständen bei der Corona-Bekämpfung:
Die oben genannten Stellen wurden im Vorfeld bereits kontaktiert (Gesundheitsamt statt Landrat selbst). Auch das wurde in der Sitzung am 24.02. schon klargestellt. Leider hat es die CSU/JU nicht für nötig erachtet, das zu aktualisieren. Im Übrigen wurde auch das bay. Gesundheitsministerium zweimal angeschrieben, das erst Mal im November 2020. Bisher ist keine Antwort eingetroffen. Auch wurden die FW Landtagsfraktion und das Kultusministerium kontaktiert, die haben wenigstens geantwortet, unter anderem mit dem Verweis auf das Gesundheitsministerium.
Weiterhin wäre eine Unterstützung der Initiative der CSU-Stadtratsfraktion beim Bemühen um die Erlangung weiterer städtischer Zuständigkeiten ein möglicher Weg. Da hat das Innenministerium bislang leider nichts geliefert.
Dr. Andreas Schuler
15.2.2021
Unser Antrag: Corona Strategie Stadt Neu-Ulm 2021
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Albsteiger,
wir beantragen, dass die Stadt Neu-Ulm eine eigene Corona-Strategie verfolgt, welche besonders auf die Schulen und Kitas sowie das Personal der Stadt abzielt.
Die Reihentests sind ferner bei den Personen durchzuführen, die an Gottesdiensten (z.B. Religionspädagogen) und genehmigtem Sport (Leistungssportler) teilnehmen.
Bisher ist das gesetzlich leider nicht so geregelt und trägt vermutlich zur Verbreitung des Virus bei, da das Gesundheitsamt die Kontaktverfolgung zu langsam und mit den falschen Prioritäten durchführt.
Die Einrichtungen der freien Träger werden angehalten, genauso vorzugehen.
Begründung:
Es wird Zeit die Maßnahmen so anzupassen, dass die Fehler der Vergangenheit nicht nochmals gemacht werden. Die Beispiele aus Tübingen und Rostock haben gezeigt, dass die vorgegebenen Maßnahmen des RKI und der Gesundheitsministerien bzw. –ämter nicht ausreichen, nicht wirksam sind bzw. vor Ort gar nicht umgesetzt werden können.
Hinweise auf die Defizite in der Bekämpfung des Virus wurden vom Neu-Ulmer Gesundheitsamt nur mangelhaft, vom bayerischen Gesundheitsministerium gar nicht beachtet.
Es ist die Initiative vor Ort gefragt, um die Infektionen wirksam zu bekämpfen.
Dr. Andreas Schuler
07.12.2020
Gemeinsame Pressemittteilung Adenauerbrücke
CSU/JU, SPD, FWG, PRO, FDP
Leistungsgerechter Ausbau der Adenauer-Brücke mit 8 Spuren ist unverzichtbar
„Der Ersatzneubau der Adenauer-Brücke muss für das zukünftige Verkehrsaufkommen an diese zentralen Übergang zwischen Neu-Ulm und Ulm sicher und leistungsfähig sein“ sind sich die Fraktionen des Neu-Ulmer Stadtrats von CSU/JU, SPD, FWG, PRO Neu-Ulm und FDP einig.
Der prognostizierte Zuwachs von etwa 17.000 Einwohnern in Ulm und Neu-Ulm, die zu erwartende allgemeine Verkehrszunahme bis 2030/35, der bereits jetzt bestehende Verkehrsdruck sprechen klar für einen 8 streifigen Bau der Brücke.
„Wir setzen uns zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger der Doppelstadt für einen 8-spurigen Ausbau ein“, erläutert der CSU-Fraktionsvorsitzende Johannes Stingl das gemeinsame Anliegen der Neu-Ulmer Rathausfraktionen, „der Ersatzneubau der Adenauer-Brücke muss so dimensioniert sein, dass in den nächsten 80 Jahren auf sich verändernde Verhältnisse beim Individualverkehr und beim öffentlichen Personennahverkehr gezielt reagiert werden kann“.
Die Fraktionen sehen beim 8-streifigen Ausbau die späteren Nachrüstmöglichkeiten für den ÖPNV (Busspur, Straßenbahn), den besseren Verkehrsablauf bei Arbeiten auf der Brücke und damit verbundene Einschränkungen von Fahrstreifen, den Anspruch auf aktive Lärmschutzmaßnahmen und die möglichen Verkehrskonzepte für Individual-, Rad- und Fußgängerverkehr sowie den ÖPNV als deutliche „Pluspunkte“ , die für diese Ausbauvariante sprechen. „Dies alles ist nur mit 8 Spuren zu gewährleisten“, ergänzen die Vorsitzenden Rudolf Erne und Roland Prießnitz für die Neu-Ulmer SPD- bzw. FWG-Fraktion.
Die Fraktionen sprechen sich gezielt für eine beidseitige Geh- und Radwegführung und für Möglichkeiten zu einer späteren Aufnahme einer 2-gleisigen Straßenbahn aus. „Das ist im Vergleich zum 6-spurigen Ausbau ein echter Beitrag zur Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs“, stellen die Vorsitzenden Siegfried Meßner für PRO und Dr. Alfred Schömig für die FDP fest.
Gemeinsam wollen sich die Fraktionen für einen wirksamen Lärmschutz für die Anwohner einsetzen. Ein Anspruch auf aktive Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände oder lärmmindernde Fahrbahnbeläge kann sich nur aus einer Querschnittserweiterung mit Ergänzung um mindestens eine durchgehende Fahrspur ergeben, nur dann besteht ein Anspruch auf die Einhaltung der Grenzwerte der Lärmvorsorge. Auch dies spricht für 8 Spuren beim Ersatzneubau der Adenauer-Brücke.
Der 8-streifige Ersatzneubau der Adenauer-Brücke ist ein notwendiges Zwischenstück, bis der überregionale Güterverkehr mit Bahn und LKW, der Personenverkehr mit Bahn,
PKW und Bussen um die Kernstädte herum sinnvoll geleitet werden kann. Der Neubau der Adenauerbrücke mit 8 Spuren ist der Beginn dieser sicher über Jahrzehnte gehenden Umsteuerung der Verkehrsströme.
Alles andere an Vorstellungen sind Träumereien, welche die Bürger mit Staus bezahlen müssen, merkt der Fraktionsvorsitzende der FWG Neu-Ulm Roland Prießnitz an.
Johannes Stingl
Rudolf Erne
Roland Prießnitz
Siegfried Meßner
Dr. Alfred Schömig
16.3.2020
OB-Wahl im ersten Wahlgang entschieden!
Katrin Albsteiger gewinnt im ersten Wahlgang. Die FWG Neu-Ulm e.V. und die FWG Fraktion gratulieren und hoffen auf eine gute Zusammenarbeit im neu gewählten Stadtrat. Glückwunsch und Dank auch an unseren OB-Kanidaten Roland Prießnitz für den engagierten Wahlkampf. Platz 3 zu erreichen ohne vorher ein politisches Mandat zu haben ist ein gutes Ergebnis und ein Achtungserfolg! Vielen Danke Roland!
Andreas Schuler
Dr. Andreas Schuler
14.9.2019
Pressemittteilung
Christina Richtmann
8.9.2019
Alternativkonzept für das ehemalige Offizierskassino
hier unser Antrag und das Konzept:
Antrag Alternative Nutzung ehemaliges Offiziers-Casino („Barfüßer“)
Guten Tag Herr Oberbürgermeister Noerenberg,
Auf dem Gelände des ehemaligen Offiziers-Casinos („Barfüßer“) an der Paulstraße sollen möglicherweise ein Hotel mit 100 Zimmern und eine Gaststätte mit Biergarten entstehen. Aktueller Stand der
Beschlusslage ist, mit dem aktuellen Pächter weiter zu verhandeln.
Eine Gruppe engagierter Bürger*innen, die auch von Mitgliedern unserer Faktion unterstützt wurde, hat ein alternatives Nutzungskonzept für das Gelände erarbeitet. Die Gruppe hat sich im Zuge des
Stadtjubiläums um das Bürgertheater gebildet. „Wir leben neu“ – das Motto des Stadtjubiläums, soll auch für das ehemalige Offizier-Casino gelten. Unsere Fraktion beantragt hiermit, dieses
Nutzungskonzept mit allen Anlagen verwaltungsintern zu prüfen und es dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Begründung:
In der Stadt Neu-Ulm gibt es mit dem Donau-Bad, den Badeseen, der Kletterhalle des DAV, dem Wiley Spiel- und Sport-Park u.a.m. viele Anlagen, welche von den Bürger*innen gerne in ihrer Freizeit
genutzt werden, die aber vorwiegend sportliche Aktivitäten abdecken.
Die ratiopharm arena bietet neben Sportevents auch Kulturveranstaltungen zu eher
gehobenen Preisen an. Als ganzjährige (Sub-) Kultureinrichtungen bestehen aktuell nur das Theater Neu-Ulm, das Café d´Art und die Putte. Ehemals beliebte Einrichtungen wie der Konzertsaal, der
Bahnhof Neu-Ulm oder die Flussmeisterei mussten Neubauten weichen.
Nach Auskunft der UNT ist der Bedarf an Hotelbetten im geplanten Segment gedeckt.
Zusätzliche Kapazitäten sind eher im niedrigen Preis-Segment notwendig.
Das beigefügte Nutzungskonzept sieht vor Kultur, soziale Projekte, ehrenamtliches
Engagement und Gastronomie miteinander zu verbinden. Wie dies möglich ist, kann im Detail dem Konzept entnommen werden. Ebenfalls zeigt das Konzept anhand erwähnter Beispiele die geglückte,
identitätsstiftende Wirkung solcher Zentren auf. Es würde die durch das Stadtjubiläum hervorgerufene Aufbruchstimmung fortsetzen.
Nach unserer Ansicht fehlt eine solche Einrichtung in Neu-Ulm, da Räume und Möglichkeiten für niederschwellige Kulturangebote, kleinere Ausstellungen, Bürgertheater, kleinere
Konzerte, aber auch Begegnungsraum für aktive Bürger*innen (Repair-Cafe, etc.) fehlen.
Die Umsetzung unseres Konzepts hätte verschiedene Vorteile:
- Der Stadt bleibt ein historisches Bauwerk erhalten, woran vielen Bürger*innen sehr
liegt.
- Die Stadt behält das letzte Grundstück(neben dem Schwal) mit direkten
Donauzugang in ihrer Hand.
- Eine breite Schicht unserer Bevölkerung kann sich hier einbringen.
- Es kann interimsmäßig „ausprobiert“ werden (ähnlich wie die „Kulturfahrschule“ in
Ulm), da der Pächter des Barfüßers bereits zum 1.1.2020 gekündigt hat und das
Verfahren zur Neubebauung sicher noch einige Zeit dauert.
- Die Stadt erhält ein neues Alleinstellungsmerkmal: die Verbindung zwischen
„normaler“ Gastronomie, Kunst und Kultur sowie sozialen und ehrenamtlichen
Aktivitäten ist in dieser Form in der Region nicht vorhanden.
- Eine komplette Sanierung des Bestandes wäre nicht notwendig, das Konzept kann
mühelos an die vorhandene Raumstruktur angepasst werden.
- Der alte Baumbestand kann größtenteils zumindest noch längere Zeit erhalten
bleiben und ggf. sukzessive ersetzt werden.
Andreas Schuler
hier das Konzept im Detail:
5.6.2019
Ministerium lehnt Nuxit ab: Begründung: Voraussetzungen sind nicht erfüllt.
Die in der Pressemitteilung des Innenministerium angeführten Gründe und Argrumente entsprechend dabei weitgehend jenen der FWG. Unten die Pressemitteilung im Wortlaut. Die auch von uns genannten Kritikpunkte am Antrag der Stadt habe ich rot markiert.
+++ Das Innenministerium lehnt den Antrag der Großen Kreisstadt Neu-Ulm vom März 2018 auf Erklärung der Kreisfreiheit ab. Das hat heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann dem Ministerrat berichtet. Im Rahmen der Gesamtabwägung hat die Prüfung ergeben, dass überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls gegen eine Auskreisung sprechen. +++
Herrmann sieht die Voraussetzungen für den Antrag als nicht gegeben an: „Es fehlen hinreichend konkrete Konzepte, durch wen und wie die kommunalen Aufgaben im Falle einer Auskreisung künftig erledigt werden sollen. Auch sind die vermögensrechtlichen Verhältnisse zwischen Stadt und Landkreis Neu-Ulm nach wie vor ungeklärt." Erforderlich wäre vor allem eine Vereinbarung über die drei hochdefizitären Krankenhäuser. Damit seien keine belastbaren Aussagen über die finanziellen Auswirkungen einer Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm möglich. Zu befürchten wäre aber eine deutliche Anhebung der Kreisumlage zulasten der kreisangehörigen Gemeinden.
Auch der Landkreis Neu-Ulm spricht sich gegen eine Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm aus. Er begründet dies mit der wechselseitigen Verflechtung zwischen Stadt und Landkreis Neu-Ulm, der maßgeblich für die positive Entwicklung des Landkreises gewesen sei. Darüber hinaus werde die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landkreises im Falle einer Auskreisung erheblich gemindert, da die Stadt wesentlich zur Finanzkraft des Landkreises beitrage. Auch sei kein Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger erkennbar. Es sei keine Effizienzsteigerung bei der Aufgabenerfüllung zu erwarten. Stattdessen würden vermeidbare Parallelstrukturen geschaffen. Ebenfalls gegen eine Erklärung der Kreisfreiheit haben sich die IHK Schwaben sowie die Kreistagsfraktionen der CSU, der Freien Wähler, der SPD und der Grünen ausgesprochen.
Die Große Kreisstadt Neu-Ulm begründete ihren Antrag damit, dass sie mit ihren rund 63.000 Einwohnern die gesetzliche Mindesteinwohnerzahl für eine kreisfreie Stadt überschreite und in ihrer zentralörtlichen Bedeutung gemeinsam mit der Stadt Ulm, ihrer Verwaltungs- und Steuerkraft und ihrer Schul- und Krankenhausinfrastruktur mit kreisfreien Gemeinden vergleichbar sei. Im Ergebnis führte die Prüfung durch das Innenministerium jedoch unter Rücksichtnahme auf die Leistungsfähigkeit des Landkreises und der verbleibenden kreisangehörigen Gemeinden dazu, dass dem Antrag nicht stattzugeben ist. Die Staatsregierung werde aber insgesamt im Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden prüfen, ob die Zuständigkeiten der Großen Kreisstädte in Bayern noch weiter gestärkt werden können.
Dr. Andreas Schuler