Freie Wähler Gemeinschaft Neu-Ulm Verein(t) für Neu-Ulm
Freie Wähler Gemeinschaft Neu-UlmVerein(t) für Neu-Ulm

Willkommen bei der Freien Wählergemeinschaft Neu-Ulm!

Wir sind eine parteipolitisch unabhängige, gemeinnützige Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern.

Wir engagieren uns ehrenamtlich zum Wohle der Stadt Neu-Ulm.

Wir folgen unserem freien Gewissen und suchen nach den besten Sachlösungen.

 

Dr. Andreas Schuler

1. Vorsitzender

 

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30.08.2023

    

                                                                                                                          

Bahnübergang Gerlenhofen

Kommentar zu den Ausführungen von Waltraud Oswald auf der Homepage der CSU vom 25.8. "Man sollte sich nicht so weit aus dem dem Fenster lehnen"

 

 

Fast unglaublich – was für Tiraden sind denn noch im Rat möglich? Wie kann ein Mitglied des Gremiums solche Häme über Kollegen und Kolleginnen ausschütten? Und das immer wieder, öffentlich und nichtöffentlich!

Frau Oßwald meint offensichtlich, dies gehöre zum normalen politischen Geschäft. Wie sie in ihrem letzten Erguss im Ferienausschuss und nochmal auf der Homepage der CSU-Fraktion ausführte, gab es „im alten Stadtrat eine konstruktive Streitkultur“. Ja, das kann man sagen, wenn man auf der „richtigen“ Seite des Ratssaals saß und eifrig mit dem alten OB verbal auf die anderen Kolleginnen und Kollegen einschlug. Damals ergänzten sich Frau Oßwald und Herr Noerenberg perfekt. Was mussten die anderen im Rat aushalten: fast in jeder Sitzung ließen sich vor allem diejenigen, die immer wieder den Mut hatten, den Mund aufzumachen und andere Meinungen vertraten, schlimme Angriffe über sich ergehen. Der Rest der CSU-Fraktion, aber auch die meisten anderen Rätinnen und Räte, lehnte sich zurück und akzeptierte das Geschehen somit. Das ist für Frau Oßwald „konstruktive Streitkultur“! Übrigens – konstruktiv bedeutet im Wortsinn gemeinsam aufbauend. Weder wurde da etwas gemeinsam gemacht, noch aufgebaut. Nein, die so erzeugte Atmosphäre war destruktiv und schreckte leider auch Menschen ab, für die Stadtrats-Wahl zu kandidieren. Es war die Zeit von Machtspielchen ohne Rücksicht auf Verluste!

Frau Oßwald war zu Beginn dieser Wahlperiode über eine lange Zeit nicht im Rat anwesend, wie entspannt ging es unter der Sitzungsleitung von OB Albsteiger zu! Wir haben sogar manchmal gelacht – großes Erstaunen! Nun aber ist der alte Geist (fast) wieder zurück: Er steckt schon Kollegen aus der CSU an, wie Hans-Georg Maier, der Roland Prießnitz und Andreas Schuler in der Sitzung des Ferienausschuss heftig angriff und ihnen Populismus vorwarf. Wie schade, hatten wir doch Herrn Maier bisher meist als konstruktiv(!) mitdenkenden und freundlichen Kollegen erlebt – an diesem Tag aber leider wie ein Echo von Frau Oßwald.

Frau Albsteiger versuchte bei dieser Eskalation einzugreifen – es bleib bei dem Versuch. Frau Oßwald setzte ihre Hasstiraden unbeeindruckt fort. Welche Respektlosigkeit gegenüber der Oberbürgermeisterin und allen Anwesenden! Und - leider zeigt die OB hier Führungsschwäche, Druck erzeugt Gegendruck, natürlich lässt niemand gerne solche Angriffe auf sich sitzen, und so wird der Ton schärfer. So wie in der letzten Stadtratsperiode. Wenn man sich vorstellt, dass nach der nächsten Wahl auch Mitglieder der AFD in diesem Gremium sein werden, von denen bekannt ist, wie sie sich in Sitzungen verhalten - – ihnen ist der Boden bereitet.

Zu den einzelnen Vorwürfen und Angriffen werden wir uns an anderer Stelle äußern, hier nur etwas Formales: die Groß- und Kleinschreibung und somit die Unterscheidung des Pronomens und der Anrede geht im Text von Frau Oßwald leider arg durcheinander. Vielleicht vor lauter Aufregung. Aber das Wort im Munde herumdrehen und das bewusste Falschverstehen gehören bekanntlich in die Trickkiste von aggressiver und beleidigender Rhetorik und gelingen auch hier wieder gut.

Nicht verstanden wurde scheinbar die Sache mit den stellvertretenden Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen: Es geht nicht nur darum, dass sie durch wöchentliche Treffen erheblich mehr Einblick in die Arbeit der Verwaltung haben und so auch ihre Fraktionen. Sie sind als BMs Teil der Verwaltung, gleichzeitig aber auch Mitglieder des Stadtrates, d.h. sie kontrollieren sich gewissermaßen selbst. Aber das ist ein Fehler im System, der nicht auf die Schnelle zu beheben ist.

Neu-Ulm, 30.8.2023

Roland Prießnitz         Dr. Andreas Schuler    Christina Richtmann   Benjamin Gasser

 

 

 

17.08.2023

    

                                                                                                                          

Bahnübergang Gerlenhofen.

Klarstellungen und Fakten:

 

Aufgrund der leider oft wenig sachlich geführten Diskussion und der fehlerhaften Informationen zum Sachverhalt, die uns in verschiedenen Schreiben erreichte, haben wir uns entschlossen nochmals alle Fakten darzustellen, in der Hoffnung die Diskussion wieder auf ein sachliches Niveau zu bringen:

 

Historie:

  • Der Ausschuss PUA (Planung und Umwelt) sprach sich am 23.9.2014 (SU/2014/0026) für den Umbau des Bahnübergangs St. Wolfgangstrasse in Gerlenhofen , BÜ77.3, für Fußgänger, Radfahrer, Kfz und landwirtschaftlichen Verkehr aus.
  • Am 23.9.2021 teilte die Bahn der Planungs-und Umweltausschuss der Stadt Neu-Ulm im PUA mit, dass von Seiten des Eisenbahnbundesamtes der vorgesehene Umbau des Bahnübergangs in der ursprünglich vorgesehenen Form nicht mehr möglich ist. Bisher ist der BÜ 77.3 unbeschrankt und ist nach den neuen Richtlinien herzustellen. In dieser Sitzung schlug die Bahn einen beschrankten Bahnübergang für Fußgänger und Radfahrer vor, für Fahrzeuge wie PKW-LKW oder landwirtschaftlicher Art wäre damit an dieser Stelle kein Übergang mehr vorgesehen. Die Gründe liegen in den aktuellen rechtlichen Vorgaben, die einen Begegnungsverkehr und den sicheren Übergang von 40 Tonnern LKW sicher gewährleisten müssen. In der Sitzung wurden anderen Varianten diskutiert, mit dem Ziel das Fahrzeuge über den Bahnübergang fahren können. Varianten wie Tunnel oder Brücker oder gar eine Tieferlegung der Bahntrasse wurden verworfen. Es wurde kein Beschluss gefasst, sondern die Verwaltung beauftragt mit der Bahn über eine Lösung zu suchen.
  • Am 18.10.2021 starb eine Rentnerin bei diesem Bahnübergang, weil sie vom Zug erfasst wurde.
  • Am 20.10.2021 stellte die Fraktion der FWG Neu-Ulm den Antrag, die Straße am Bahnübergang zu sperren, um so die Sicherheit herzustellen. Dieser Antrag wurde mit 17 Stimmen von 19 Stimmen abgelehnt. In der Sitzung waren vor allem die Argumente, die Landwirte müssten sonst längere Wege in Kauf nehmen und die Fahrzeuge müssten durch den Ort fahren. Die Feuerwehr, das Gebäude steht in der Zone 30 Km/h der St. Wolfgangstrasse, brauch den Bahnübergang, damit das Fahrzeug schnell bei einem möglichen Brand im Stadtteil Werzlern am Brandort auftreten könne.
  • Am 28.2.2022 verstarb ein Fahrradfahrer mittleren Alters am Bahnübergang.
  • Am 1.3.2022 stellte die FWG Fraktion den Antrag an die Verwaltung, einen Sachstandsbericht über die Varianten zum Umbau des Bahnübergangs vorzulegen.
  • Am 22.3.2022 fand im PUA eine Sitzung über die möglichen Varianten aufgrund des Antrags der FWG statt. Die FWG beantragte vor der Sitzung eine Ortsbegehung, die stattfand. An der Ortsbegehung wurde von der Bahn geäußert, der Bahnübergang habe Bestandsschutz, rechtlich dürfe nichts mehr an Technik geändert werden. Die schwachen Warnleuchten dürfen nicht ausgetauscht werden. Nichts darf geändert werden, es müsse ein neuer Bahnübergang, der rechtlichen Bestimmungen entsprechend errichtet werden. Mit Vertretern der Verwaltung wurde vor Ort besprochen, welche Maßnahmen visueller Art ergriffen werden können, die etwas mehr Sicherheit böten. Von Seiten der Verwaltung kam die Bereitschaft, einen roten Warnanstrich auf dem Teer und Haifischzähne anzubringen, um so die Menschen zu warnen. Auf Antrag von Roland Prießnitz wurde, um das Verfahren zu beschleunigen, die Variante 6 zur Abstimmung gestellt. Der Antrag wurde mit 18 zu 16 Stimmen beschlossen. Der Bahnvertreter sagte dazu, dass er nun „sofort“ loslegen kann.
  • Ende Mai 2023 wurde ein Fahrradfahrer an dem Bahnübergang schwer verletzt, der anschließend den schweren Verletzungen erlag.
  • Da weder von der Bahn noch der Stadt Neu-Ulm weitere Sicherheitsmaßnahmen in Aussicht gestellt wurden, erfolgte die Anzeige am 9. Juni.
  • Am 23.6.2023 brachte die Verwaltung Warnschilder am Bahnübergang an, um visuell eine weitere Sicherheit einzubauen.
  • Die Bahn entschließt sich am Bahnübergang zu hupen und die Geschwindigkeit auf 120 km zu reduzieren.

 

Sicherheit:

  • Der Bahnübergang entspricht nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Die Bahn baute das Bahngleis vor Jahren um, damit die Schallemissionen geringer werden. Die Dieseltriebwagen neuerer Art fahren erheblich schneller (110 km/h) und sind wesentlich leiser. Diese Punkte erhöhen aus unserer Sicht das Gefährdungsrisiko erheblich. Dazu kommt das veränderte Mobilitätsverhalten, mehr Menschen fahren mit dem Fahrrad. Ältere Menschen mit Einschränkung beim Gehör, beim Sehen und der altersgemäßen langsameren Reflexe, diese Punkte sind bei einer Beurteilung eines Risikos zwingend mit einzubeziehen.
  • 140 bzw. 120 km sind zu schnell für so einen Bahnübergang. Korrekterweise sagte ein Bahnmitarbeiter, dass man auch nicht die Autobahn einfach so quert. Da hat er aber vergessen, dass es bei Autobahnen keine Kreuzungen gibt, sondern nur Ein- und Ausfahrten. Querungen werden durch Brücken oder Unterführungen gelöst. Selbst bei Bundestraßen sind Kreuzungsbereiche oder Einfahrten in der Regel auf Tempo 70 oder 80 reduziert, wenn keine Einfädelspuren vorhanden sind.
  • Es stellt sich die Frage, ob die Verkehrssicherheit bei drei Toten an einen nicht mehr zeitgemäßen Bahnübergang noch als ein individuelles Risiko der verstorbenen Personen und aller anderen den Bahnübergang überquerenden Menschen betrachtet werden kann. Unserer Meinung nicht. Ein Toter wäre vielleicht auf offensichtliches Fehlverhalten zurückzuführen. Bei drei Toten ist ein Sicherheitsdefizit vorhanden. Unklar ist zudem viele kritische Situationen es beim Queren gegeben hat, die ohne Verletzte abgelaufen sind.
  • Die Forderung, dass auch zukünftig PKW und LKW und landwirtschaftliche Fahrzeuge an dieser Stelle den Bahnübergang queren können sollen, verzögerte die Umbaumaßnahme unnötig.
  • Verzögerungen sind ebenfalls durch das Zuständigkeitsgerangel zwischen Bahn und Stadt entstanden.

 

 

Anzeige:

Die Anzeige zielt im Wesentlichen auf drei Sachverhalte:

 

Menschliche Gesundheit versus Mobilitätseinschränkungen

Welcher Schaden der menschlichen Gesundheit bzw. wieviel Unfallopfer sind zu tolerieren, bevor Einschränkung des Verkehrs (Verkehrsfluss, Umwege, Wartezeiten) stattfinden müssen. Anders herum gesagt, wann überwiegt das Gut „Menschliche Gesundheit“ gegenüber dem Wunsch nach uneingeschränkter bzw. nur gering eingeschränkter Mobilität. Wir sind der Meinung die menschliche Gesundheit überwiegt sobald eine schwere Verletzung oder ein Todesfall vorliegt, der auf einer Gefahrenstelle beruht die nicht mehr dem Stand der Technik entspricht.

Neben dem aktuellen Beispiel am Bahnübergang Gerlenhofen ist hierzu auch der Allgäuer Ring zu nennen, bei dem alle Verantwortlichen wissen wie Unfälle zu verringern bzw. zu  verhindern wären (Sperrung zweite Spur), dies aber nicht umgesetzt wird, da dadurch der Verkehrsfluss verringert wird. Ein Vertreter der Polizei hat dies auch so im Bauausschuss geäußert bzw. bestätigt.

Ähnlich hat sich auch ein Vertreter des staatlichen Bauamtes bezügl. eines Überholverbotes auf der damals noch einspurigen B10 geäußert. Dort waren insgesamt 12 Tote zu beklagen. Ein Überholverbot wurde mit dem Argument abgelehnt, dass bei geringem Verkehrsaufkommen (z.B. am Sonntag) das Überholen ja möglich sein muss.

Nach den Erfahrungen beim Allgäuer Ring (dort wurden seit Jahren verschieden Maßnahmen ausprobiert) hätte den zuständigen Behörden auch klar sein müssen, dass die Warnhinweise, Beleuchtungen und Kennzeichnungen auf der Fahrbahn beim  Bahnübergang in Gerlenhofen nichts nützen. Der einzig wirkungsvolle Weg ist die bauliche Veränderung bzw. die Sperrung.

Außerdem ist noch anzuführen dass die Abwägung der Gewichtung zwischen menschlicher Gesundheit und der Mobilitätsbedürfnis bzw. zur Gefahrenabwehr bei den zuständigen Behörden offensichtlich unterschiedlich gehandhabt wird.
Als Beispiele sind zu nennen:

  • Sperrung Fuß- und Radweg beim Pfuhler See aufgrund von Biberfraß
  • Sperrung Donausteg wegen Bauwerksmängel
  • Umlaufsperren Allgäuer Ring
  • Zugangssperren zum Pfuhler Baggersee ohne eine Gefährdungsproblematik
  • Tempo 100 auf der B28 nach zwei Unfalltoten

 

Bestandsschutz

Die oben erläuterten Punkte und Fragestellungen sind auch auf den Bestandschutz übertragbar. Ab wann überwiegt hier die menschliche Gesundheit gegenüber dem Bestandsschutz von veralteten Anlagen, die offensichtliche Gefahrenstellen sind und an denen dann nicht mal kleinste Verbesserungen (Beleuchtung) durchgeführt werden können.

Diese Frage des Bestandsschutzes hat eine grundsätzliche Dimension und wirkt sich möglicherweise auf andere Unfallschwerpunkte aus, z.B. dem Allgäuer Ring aus. Auch dieser entspricht nicht mehr aktuellen Stand der Technik.

Zudem ist noch zu beachten dass, wenn der PUA am 23.9.2021, also vor zwei Jahren eine Entscheidung für den Umbau getroffen hätte, bereits mit dem Umbau begonnen worden wäre.

 

Kontrollfunktion

Nach Art. 30 Absatz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern überwacht der Stadtrat die gesamte Stadtverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse. Eine der Pflichtaufgaben des unmittelbaren Wirkungskreises der Kommunen sind die örtliche Gefahrenabwehr, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit (Art. 57 Abs. 1 GO Bayern). Dazu gehört auch die öffentliche Sicherheit an einem Bahnübergang innerhalb des Stadtgebietes. Wir nehmen diese Aufgabe offenbar ernster als die Kollegen, vielleicht auch deshalb, weil wir nicht über Bürgermeisterposten eine Doppelfunktion innehabe wie die meisten anderen Fraktionen im Stadtrat.

 

Noch offene Fragen:

Wer hat die Entscheidung bezüglich der Maßnahmen, also auch der Schließung des Bahnüberganges zu treffen (wer ist zuständig?). Bei anderen verkehrlichen Maßnahmen wurde der Stadtrat nicht gefragt (Allgäuer Ring, Steg Friedrichsau, Sperren Pfuhler Baggersee bei Zugängen, Sperrung Wege am Pfuhler Baggersee und Donauufer wegen Biberfraß). Auch die neuen Maßnahmen am Bahnübergang wurden von der Verwaltung entschieden.

Welche Meinung vertraten die drei Beteiligten (Stadt Neu-Ulm, Polizei, Bahn) bei den drei Verkehrsschauen am Bahnübergang. Gibt es dazu ein Protokoll, das eingesehen werden kann?

Der Beschluss zum Umbau wurde am 22.03.22 gefasst, in welcher Planungsphase sind wir aktuell?

Die neuen Entwicklungen im Zugverkehr stellen die aktuellen Planungen in Frage: Die SWU-Ulm will bei der Strecke Ulm – Weißenhorn einen Halb-Stundentakt etablieren. Beim Ausbau der Illertalbahn sollen die Züge in geringerer Zeit und ohne Haltezeiten die Strecke Ulm – Memmingen befahren. Derzeit ist die Bahnstrecke die eingleisige Strecke mit den höchsten Fahraufkommen in Bayern. Derzeit fahren 120 Züge am Tag, wie viele Züge werden in Zukunft die Strecke täglich befahren?

Ein Erhöhtes Zugaufkommen wird bei beschrankten Bahnübergängen häufige Wartezeiten nach sich ziehen und stellt das Argument einer schnellen Verbindung für die Feuerwehr in Frage. Insofern ist nochmals zu prüfen, ob an dieser Stelle ein für den PKW befahrbarer Bahnübergang sinnvoll ist oder stattdessen ein nur für Fußgänger und Fahrradfahrer beschrankter Bahnübergang die bessere Lösung ist. Generell sollte ergänzend über einen kreuzungsfreien Umbau an der Querung Hausener Straße als zukunftsfähige und sichere Lösung angedacht werden. Wurden diese Fakten bei der aktuellen Planung beachtet?

 

Roland Prießnitz            Dr. Andreas Schuler

 

 

 

26.08.2022

                                                                                                                                

 

 

Inhalte B-Plan M133 „Ehemaliges Donau-Casino und Bad Wolf“

 

Das ursprüngliche Planungskonzept (Aufstellungsbeschluss am 25.9.2019) für das ehemalige Casino ist obsolet. Im Dezember 2020 wurde eine Projektgruppe der Verwaltung beschlossen, die im Herbst 2021 erstmals tagte. Zuletzt berichtete die Verwaltung im Februar 2022.

 

Hiermit beantragen wir, dass das B-Plan-Verfahren mit neuen Zielen fortgeführt wird und die Fläche des ehemaligen Donau-Casinos (Paulstraße 4) im B-Plan als „Fläche für Gemeinbedarf“ ausgewiesen wird. Grundlage für die Ausweisung und die darauf angepassten Nutzungsmöglichkeiten soll das Impuls-Modell „Clubhaus der Zivilgesellschaft“ sein (im Anhang), welches Teil des Antrags ist.

 

Begründung:
Eine Einrichtung wie das Clubhaus der Zivilgesellschaft hat das Potential das bürgerschaftliche Engagement entscheidend voran zu bringen. Vereine und Initiativen, die keine eigenen Räume haben, können sich hier z. B. im Shared-Space -Verfahren mit anderen zusammen verorten, Platz für Sitzungen wäre vorhanden, Mitgliederversammlungen können stattfinden. Auch kulturelle Veranstaltungen finden hier Möglichkeiten. In Verbindung mit einer beliebten Gastronomie und Außenbewirtung könnte ein einzigartiges Projekt entstehen.

 

Roland Prießnitz

Benjamin Gasser
Dr. Andreas Schuler
Christina Richtmann

Impulsmodell: Zivilgesellschaft stärken (Kurzfassung)
Ein Zentrum für die Zivilgesellschaft. Beispielhafte Umnutzungsvision zum ehemaligen Offizierskasino Neu-Ulm.
FfE_220822_CdZ_MiBro2_F1.pdf
PDF-Dokument [600.9 KB]
Impulsmodell: Zivilgesellschaft stärken (Langfassung)
Impuls-Modell.pdf
PDF-Dokument [2.4 MB]

 

2.7.2021

    

                                                                                                                          

Unser Corona-Antrag:  Vorbereitung auf den Herbst 2021

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet Luftfilter für Klassenzimmer abzulehnen und dass das Abwasserscreening "an höherer Stelle anzusiedeln ist`" (was immer das heißen mag??).
Eltern, Schülerinnen und Schüler, bitte unterstützt uns und wendet euch an die Verwaltung und die Ausschußmitglieder, um eine positive Abstimmung zu erreichen!
Die Sitzung ist nächsten Dienstag im Edwin-Scharff-Haus. Kommt doch einfach vorbei!
Inzwischen hat sich Markus Söder auch überzeugen lassen!!
 
Hier die Links zu den Sitzungsunterlagen und den Ausschussmitgliedern:

https://neu-ulm.more-rubin1.de/meeting.php?sid=2021-BiFaKu-74

https://neu-ulm.more-rubin1.de/gremien_pers.php?submenu=3&Kuerzel=BiFaKu&entrygremien=0&sortgremien=Bezeichnung

 

Wer noch Infos zu den Luftfiltern braucht......

https://www.tagesschau.de/investigativ/monitor/luftfilter-schulen-101.html

https://www.br.de/nachrichten/wissen/gegen-corona-luftfilteranlagen-koennten-schulen-sicher-machen,SbMSEEr

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/dokumente/irk_stellungnahme_lueften_sars-cov-2_0.pdf

https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/corona-in-schulen-luftreiniger-allein-reichen-nicht

https://www.news4teachers.de/2021/02/der-luftfilter-skandal-wie-bundesbildungsministerium-und-umweltbundesamt-den-einsatz-der-geraete-in-schulen-schlechtreden-und-was-dahintersteckt/

http://www.bayerischer-elternverband.de/index.php?id=klassenzimmer

https://www.news4teachers.de/2020/10/ich-teile-die-in-der-pressemitteilung-aufgefuehrte-meinung-nicht-wie-die-kmk-das-ergebnis-einer-expertenanhoerung-zu-luftfiltern-in-schulen-verzerrt/

 

Dr. Andreas Schuler

 

 

21.5.2021

    

                                                                                                                          

Neuer Corona-Antrag:  Vorbereitung auf den Herbst 2021

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Albsteiger,

wir beantragen, dass die Stadt Neu-Ulm umgehend beginnt sich auf die voraussichtlich wieder intensiver notwendige Corona-Bekämpfung ab dem Herbst 2021 vorzubereiten. Wir beantragen folgende Punkte durchzuführen. Schwerpunkt der Bekämpfung sollen Bildungseinrichtungen (Schulen, Kitas) sein.

 

  1. Luftfilter für Innenräume: Die Bundesregierung plant nun endlich Luftfilter zumindest für Innenräume von Kitas und Grundschulen zu fördern.Die Stadt Neu-Ulm ermittelt daher den Bedarf für alle Schulen (auch für die weiterführenden) und Kitas im Stadtgebiet und bestellt die notwendige Menge an Filtern. Kitas in freier Trägerschaft werden angehalten sich an der Bestellung zu beteiligen. Bezüglich der weiterführenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises wird ggf. eine gemeinsame Bestellung abgestimmt.
  2. Als Frühwarnsystem bei steigenden Infektionszahlen wird das Abwassernetz des Zweckverbandes Kläranlage Steinhäule mit einem Messstellennetz versehen. Hierzu ist ggf. eine Abstimmung mit weiteren Kommunen in den Landkreisen Neu-Ulm und Alb-Donau sowie der Stadt Ulm notwendig, die ebenfalls an die Kläranlage Steinhäule angeschlossen sind. Das Messstellennetz ist so zu engmaschig anzuordnen, dass eine Infektion bis in Stadtteile oder Quartiere nachverfolgt werden kann, die dann ggf. auch durchgetestet werden können. Insbesondere sind auch Schulen und Kitas mit Messstellen zu versehen, da hier mit den meisten symptomlosen Infektionen zu rechnen ist. Zur schnellen Ermittlung von Infektionen sind mobile Testteams (vergleichbar mit den mobilen Impfteams) zusammenzustellen, die bei Feststellung von Infektionsherden schnell Reihentests durchführen können. Die dazu notwendigen Testkapazitäten sind entsprechend vorzubereiten bzw. zu reservieren (auch für Varianten). Die Testungen sind mit den Gesundheitsämtern abzustimmen.
  3. Aufholen von Lernrückständen: Die Bundesregierung stellt eine Milliarde Euro für ein Nachhilfeprogramm zu Verfügung. Die Verwaltung fragt bei den Schulen den Bedarf ab und prüft, ob die „Nachhilfe“ durch Unterstützung von zusätzlichem Fachpersonal in den Schulen (Mentoren, Lehrassistenten) möglich ist.

 

  1. Begründung:

    Nach der entwaffnend ehrlichen Antwort des Gesundheitsministerium auf unsere Anfrage vom November 2020 und des indirekten Eingeständnisses der Überforderung („ein zeitnahes Eingehen auf die Bedürfnisse und Probleme der Bürgerinnen und Bürger war nicht möglich“, „sobald die Umstände es wieder zulassen, werden wir genau prüfen, inwieweit wir uns besser …. aufstellen können“)  wollen wir unterstützend helfen.

    Gleichzeitig warnen viele Fachleute und Wissenschaftsjournalisten vor einer für Corona-Viren typischen nächsten Welle ab dem Herbst.  Zudem ist mit einem weiteren Auftreten von Varianten zu rechnen.

    Kinder und Familien haben bisher eine überdurchschnittlich hohe Belastung durch die Maßnahmen (insbes. Schließungen von Kitas und Schulen) ertragen müssen, mit den bekannten Folgen. Das darf sich im Herbst 2021 nicht wiederholen. Daher sind sämtliche mögliche Maßnahmen anzuwenden, um das Virus zu bekämpfen. Zudem ist nicht zu erwarten, dass bis Herbst alle Kinder geimpft sind. Außerdem kann durch die Testung des Abwassers ggf. auf die bei einigen Eltern umstrittenen Testungen von Kinder verzichtet werden- Eine Testung des Abwassers wird in anderen europäischen Länder bereits praktiziert und von der EU-Kommission auch gefordert. Deutschland hinkt da wieder mal hinterher.Unser letzter Antrag für eine Neu-Ulmer Corona-Strategie wurde zwar abgelehnt, aber dann zum größten Teil durch ähnliche Vorgaben des Landes umgesetzt. Leider zu spät, um den Anstieg der Infektionszahlen zu verhindern. Wir hoffen dieses Mal auf eine vorausschauendere  Entscheidung.

 

 

Dr. Andreas Schuler

 

 

08.03.2021

    

                                                                                                                          

Am 26.2 2021 veröffentliche die CSU den unten stehenden Text auf der Homepage

TOP 6 der Sitzung des Stadtrats am 24.02.2021. Corona-Strategie Neu-Ulm

Kursiv, Fett und rot ergänzt meine Stellungnahme zur "Stellungnahme" der CSU und JU.

Grundsätzliches: Die Stellungnahme der CSU und JU steht sinnbildlich für die Fehler und Defizite, die uns inzwischen über 70.000 Tote Corona-Tote gekostet haben. Lösungsansätze werden ignoriert oder zerredet, es geht zu oft um Schuldzuweisungen, Gerangel um Zuständigkeiten und Bürokratie anstatt um schnelles, effektives Handeln. Es stellt sich langsam die Frage, wie lange die Gerichte die Lockdown-Maßnahmen noch absegnen wenn Maßnahmen zur Reduzierung der Infektionszahlen einfach ignoriert oder nur verspätet oder halbherzig angegangen werden.

 

Stellungnahme der Fraktionsgemeinschaft von CSU und JU:

“Wir sind uns mit den Antragstellern der FWG-Fraktion völlig einig bei der Einschätzung, dass Themen wie Gesundheitsschutz/ Infektionsschutz von einer Stadt mit 60.000 Einwohnern selbst erledigt werden könnten.

Der Antrag der FWG zielte nicht darauf ab, denGesundheitsschutz oder Infektionsschutz vom Gesundheitsamt des Landkreises zu übernehmen. Es ging darum, die Tests an Schulen auszuweiten und eine Empfehlung für potentiell infizierte Personen auszusprechen um die Infektionsketten zu unterbrechen. Die grundlegenden Aufgaben des Gesundheitsamtes (Anordnungen, Kontaktverfolgung, Quarantäne-Anweisungen) waren überhaupt nicht Thema.

Der Antrag zielt darauf ab, eine eigene städtische Corona-Strategie, insbesondere eine städtische Teststruktur, aufzubauen. Begründet wird der Antrag u.a. damit, dass „Hinweise auf die Defizite in der Bekämpfung vom Neu-Ulmer Gesundheitsamt nur mangelhaft beachtet werden und dass daher nun Initiative vor Ort, d.h. der Stadt Neu-Ulm gefragt sei, um zu einer wirksamen Bekämpfung der Infektion zu kommen“.

Das Anliegen ist nachvollziehbar. Sofern diese Erkenntnisse zutreffen, muss Abhilfe geschaffen werden.

Nur – gegen die Übernahme der Aufgaben durch die Stadt Neu-Ulm stehen eben eindeutige gesetzliche Zuständigkeitsregelungen, die die Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz dem Landratsamt/Gesundheitsamt Neu-Ulm zuordnen. Und nicht der kreisangehörigen Großen Kreisstadt Neu-Ulm. Dazu müssten wir, wie die Stadt Ulm, kreisfrei sein.

Für Schnelltests und Empfehlungen ist nicht allein das Gesundheitsamt zuständig. Das hätte die Stadt auch selbst machen können. Tübingen ist auch nicht kreisfrei und das beste Beispiel dafür.

Außerdem war es im Zuge der Kreisfreiheit gar nicht geplant das Gesundheitsamt zu übernehmen. Das Amt sollte nach Anregung der Stadt Neu-Ulm beim Landratsamt bleiben! Das hat die CSU wohl leider vergessen. Hier das Zitat aus der Beschlussvorlage vom 21.3.2018:

 

Die Stadt Neu-Ulm kann sich vorstellen, dass der fachliche Teil des staatlichen Gesundheitsamtes.... beim Landratsamt angesiedelt bleibt, .....

 

Bekanntlich hat das Innenministerium den Antrag der Stadt Neu-Ulm auf Kreisfreiheit im Juni 2019 via Pressemitteilung abgelehnt.

Das eigentlich Bemerkenswerte an dem Antrag ist für uns neben seiner „Dringlichkeit“, dass sich eine Stadtratsfraktion,  die sich im engen Schulterschluss mit der Kreistagsfraktion der Freien Wähler seinerzeit massiv gegen die Kreisfreiheit ausgesprochen hat, nun einen dringlichen Antrag einbringt, der die Übernahme von Aufgaben des Landratsamts ohne gesetzliche Regelung und Finanzierung durch die kreisangehörige Stadt befürwortet. Und dies mit der Begründung, die Aufgabenerledigung durch das Landratsamt sei mangelhaft.

Es wurde kein Antrag zur Übernahme von Aufgaben des Landratsamtes gestellt, da das Landratsamt die beantragten Vorschläge zur Zeit der Antragstellung gar nicht durchführt hat. Es ging um zusätzliche Maßnahmen, welche die Stadt in Eigenregie durchführen kann. Weitere Ausführungen zum Thema Kreisfreiheit und Gesundheitsamt s. oben.

Im Antrag steht auch nicht, dass die Aufgabenerledigung mangelhaft ist, sondern die Beantwortung eines Anschreibens, das auch der CSU Fraktion und der JU vorliegt. Ich habe das bereits in der Sitzung am 24.2. klargestellt. Dass die CSU und die JU diese Falschinformation trotzdem weiter verbreiten ist bedauerlich.  

Diesen Weg wollen wir, die Fraktionsgemeinschaft von CSU und JU, nicht mitgehen! Wir sind der Auffassung, dass die Aufgabenerledigung durch das Landratsamt „alles in allem“ und in Anbetracht der schwierigen Umstände der Corona- Katastrophenlage sich durchaus sehenlassen kann. Wir bedanken uns bei den eingesetzten ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräften für den Einsatz in Neu-Ulm.

Dies gilt auch für das Impfzentrum und die hierüber schwelenden Diskussionen. Es geht doch in erster Linie darum so viele Menschen wie möglich in kurzer Zeit zu impfen. Das Landratsamt braucht keinen architektonischen Gestaltungswettbewerb an dieser Stelle gewinnen.

Die inhaltlichen Gründe in der Beratungsunterlage, die gegen den Antrag aus sachlicher Sicht sprechen, teilen wir.

Wir sollten uns als Stadtrat auch davor hüten, Kreisaufgaben ohne verbindliche Regelungen inkl. der Aufgabenfinanzierung, ohne eine gesetzlich geregelte Zuständigkeit der Stadt gewissermaßen vorab „freiwillig“ übernehmen zu wollen. Dies gilt aktuell für Aufgaben der Infektionsschutzbehörde.

Wenn Sie schon vor Ort initiativ werden wollen, bestehen aus unserer Sicht folgende sinnvollen Wege zur Beseitigung von Missständen bei der Corona-Bekämpfung:

  1. Landrat Freudenberger als Leiter der Behörde müsste für die Beseitigung von Missständen sorgen
  2. Herantreten an die Kreistagsfraktion der Freien Wähler
  3. Herantreten an die Landtagsfraktion der Freien Wähler, welche Teil der Regierung in Bayern ist

Die oben genannten Stellen wurden im Vorfeld bereits kontaktiert (Gesundheitsamt statt Landrat selbst). Auch das wurde in der Sitzung am 24.02. schon klargestellt. Leider hat es die CSU/JU nicht für nötig erachtet, das zu aktualisieren. Im Übrigen wurde auch das bay. Gesundheitsministerium zweimal angeschrieben, das erst Mal im November 2020. Bisher ist keine Antwort eingetroffen. Auch wurden die FW Landtagsfraktion und das Kultusministerium kontaktiert, die haben wenigstens geantwortet, unter anderem mit dem Verweis auf das Gesundheitsministerium.

Weiterhin wäre eine Unterstützung der Initiative der CSU-Stadtratsfraktion beim Bemühen um die Erlangung weiterer städtischer Zuständigkeiten ein möglicher Weg. Da hat das Innenministerium bislang leider nichts geliefert.

 

Dr. Andreas Schuler

 

 

15.2.2021

    

                                                                                                                          

Unser Antrag: Corona Strategie Stadt Neu-Ulm 2021

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Albsteiger,

wir beantragen, dass die Stadt Neu-Ulm eine eigene Corona-Strategie verfolgt, welche besonders auf die Schulen und Kitas sowie das Personal der Stadt abzielt.

  1. In den Gruppen der Notbetreuungen der Schulen und Kitas im Stadtgebiet Neu-Ulm sind Reihentests (Schnelltests für Kinder und pädagogisches Personal) durchzuführen, spätestens wenige Tage bevor der Präsenz- bzw. Wechselunterricht wieder stattfindet. Damit soll verhindert werden, dass eine unerkannte Infektion aus einer Notgruppe in die ganze Einrichtung/Schule getragen wird. 

Die Reihentests sind ferner bei den Personen durchzuführen, die an Gottesdiensten (z.B. Religionspädagogen) und genehmigtem Sport (Leistungssportler) teilnehmen.

 

  1. Mit Beginn des Präsenz-/Wechselunterrichtes sind bei alle Schülerinnen und Schülern sowie beim pädagogischen Personal Reihentests (Schnelltest) durchzuführen. Die Tests werden bei Präsenzunterricht, wenn also die Abstände in den Klassen nicht mehr eingehalten werden können, in regelmäßigen Abständen wiederholt.

 

  1. Es ist zu prüfen, ob über das Hausrecht der Schulen und städtischen Kitas festgelegt werden kann, dass Kinder und pädagogisches Personal, die mit einer Kontaktperson I (Person in Quarantäne) in einem Hausstand wohnen, familiär verbunden sind oder wissentlich Kontakt zu einer Kontaktperson I hatten, die jeweiligen Einrichtungen erst wieder aufsuchen dürfen wenn ein negativer Corona-Test (Schnelltest) vorliegt.

Bisher ist das gesetzlich leider nicht so geregelt und trägt vermutlich zur Verbreitung des Virus bei, da das Gesundheitsamt die Kontaktverfolgung zu langsam und mit den falschen Prioritäten durchführt.

Die Einrichtungen der freien Träger werden angehalten, genauso vorzugehen.

 

  1. Wie unter Punkt 3 ist grundsätzlich auch mit dem städtischem Personal insgesamt zu verfahren, d.h. das Personal im Rathaus soll bei den oben genannten Kriterien zuhause bleiben.

 

  1. Bei der Öffnung von Dienstleistungen, die engen Körperkontakt bedingen (Friseure etc.) ist vor der Öffnung das gesamte Personal durchzutesten. Für Kunden gelten die Vorgaben unter Punkt 3.

 

Begründung:

Es wird Zeit die Maßnahmen so anzupassen, dass die Fehler der Vergangenheit nicht nochmals gemacht werden. Die Beispiele aus Tübingen und Rostock haben gezeigt, dass die vorgegebenen  Maßnahmen des RKI und der Gesundheitsministerien bzw. –ämter nicht ausreichen, nicht wirksam sind bzw. vor Ort gar nicht umgesetzt werden können.

Hinweise auf die Defizite in der Bekämpfung des Virus wurden vom Neu-Ulmer Gesundheitsamt nur mangelhaft, vom bayerischen Gesundheitsministerium gar nicht beachtet. 

Es ist die Initiative vor Ort gefragt, um die Infektionen wirksam zu bekämpfen. 

 

Dr. Andreas Schuler

 

 

22.12.2020

                                                                                                                                

 

 

Wir wünschen erholsame Festtage, ein schönes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr!

 

Bleiben Sie gesund in dieser schwierigen Zeit!

 

Der FWG-Vorstand und die FWG-Fraktion

 

 

07.12.2020

                                                                                                                                

 

 

Gemeinsame Pressemittteilung Adenauerbrücke

 

CSU/JU, SPD, FWG, PRO, FDP

 

Leistungsgerechter Ausbau der Adenauer-Brücke mit 8 Spuren ist unverzichtbar

 

„Der Ersatzneubau der Adenauer-Brücke muss für das zukünftige Verkehrsaufkommen an diese zentralen Übergang zwischen Neu-Ulm und Ulm sicher und leistungsfähig sein“ sind sich die Fraktionen des Neu-Ulmer Stadtrats von CSU/JU, SPD, FWG, PRO Neu-Ulm und FDP einig.

 

Der prognostizierte Zuwachs von etwa 17.000 Einwohnern in Ulm und Neu-Ulm, die zu erwartende allgemeine Verkehrszunahme bis 2030/35, der bereits jetzt bestehende Verkehrsdruck sprechen klar für einen 8 streifigen Bau der Brücke.

 

„Wir setzen uns zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger der Doppelstadt für einen 8-spurigen Ausbau ein“, erläutert der CSU-Fraktionsvorsitzende Johannes Stingl das gemeinsame Anliegen der Neu-Ulmer Rathausfraktionen, „der Ersatzneubau der Adenauer-Brücke muss so dimensioniert sein, dass in den nächsten 80 Jahren auf sich verändernde Verhältnisse beim Individualverkehr und beim öffentlichen Personennahverkehr gezielt reagiert werden kann“.

 

Die Fraktionen sehen beim 8-streifigen Ausbau die späteren Nachrüstmöglichkeiten für den ÖPNV (Busspur, Straßenbahn), den besseren  Verkehrsablauf bei  Arbeiten auf der Brücke und damit verbundene Einschränkungen von Fahrstreifen, den Anspruch  auf aktive Lärmschutzmaßnahmen und die möglichen Verkehrskonzepte für Individual-, Rad- und Fußgängerverkehr sowie den ÖPNV als deutliche „Pluspunkte“ , die für diese Ausbauvariante sprechen.  „Dies alles ist nur mit 8 Spuren zu gewährleisten“, ergänzen die Vorsitzenden  Rudolf Erne und Roland Prießnitz für die Neu-Ulmer  SPD- bzw. FWG-Fraktion.

 

Die Fraktionen sprechen sich gezielt für eine beidseitige Geh- und Radwegführung und  für Möglichkeiten zu einer späteren Aufnahme einer 2-gleisigen Straßenbahn aus. „Das ist im Vergleich zum 6-spurigen Ausbau ein echter Beitrag zur Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs“, stellen die Vorsitzenden Siegfried Meßner für PRO und Dr. Alfred Schömig für die FDP fest.

 

Gemeinsam wollen sich die Fraktionen für einen wirksamen Lärmschutz für die Anwohner einsetzen. Ein Anspruch auf aktive Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände oder lärmmindernde Fahrbahnbeläge kann sich nur aus einer Querschnittserweiterung mit Ergänzung um mindestens eine durchgehende Fahrspur ergeben, nur dann besteht ein Anspruch auf die Einhaltung der Grenzwerte der Lärmvorsorge. Auch dies spricht für 8 Spuren beim Ersatzneubau der Adenauer-Brücke.

Der 8-streifige Ersatzneubau der Adenauer-Brücke ist ein notwendiges Zwischenstück, bis der überregionale Güterverkehr mit Bahn und LKW, der Personenverkehr mit Bahn, PKW und Bussen um die Kernstädte herum sinnvoll geleitet werden kann. Der Neubau der Adenauerbrücke mit 8 Spuren ist der Beginn dieser sicher über Jahrzehnte gehenden Umsteuerung der Verkehrsströme. Alles andere an Vorstellungen sind Träumereien, welche die Bürger mit Staus bezahlen müssen, merkt der Fraktionsvorsitzende der FWG Neu-Ulm Roland Prießnitz an.


 

Johannes Stingl

Rudolf Erne

Roland Prießnitz

Siegfried Meßner

Dr. Alfred Schömig

 

 

 

 

 

 

 

16.3.2020

                                                                                                                                

 

OB-Wahl im ersten Wahlgang entschieden!

 

Katrin Albsteiger gewinnt im ersten Wahlgang. Die FWG Neu-Ulm e.V. und die FWG Fraktion gratulieren und hoffen auf eine gute Zusammenarbeit im neu gewählten Stadtrat. Glückwunsch und Dank auch an unseren OB-Kanidaten Roland Prießnitz für den engagierten Wahlkampf. Platz 3 zu erreichen ohne vorher ein politisches Mandat zu haben ist ein gutes Ergebnis und ein Achtungserfolg! Vielen Danke Roland!

Andreas Schuler

  Dr. Andreas Schuler                                      

 

 

29.11.2019

                                                                                                                                

 

Erfolgreiche Nominierungsveranstaltung am 26.11.im Barfüßer!

 

Die Kanidat*innen und Ersatzkandidaten sind einstimmig gewählt worden.

 

Roland Prießnitz wurde zum OB-Kandidaten gekürt.

 

Der Wahlkampf kann beginnen, wir freuen uns drauf!

 

   Dr. Andreas Schuler                                      

 

 

14.9.2019

                                                                                                                                

 

 

Pressemittteilung

 

Heute war in der SWP zu lesen, dass die Bürgerinitiative KulturWerk Neu-Ulm  (Konzept zur Nachnutzung des Barfüßer)  und unser Antrag, davon ausgeht, das in das Gebäude 5 Mio € investiert werden.
Das ist falsch und ist auch weder im Antrag noch im Konzept enthalten!
Ganz im Gegenteil, unser Vorhaben hat nun gerade den Charme, mit dem Vorhandenen auszukommen und die Nutzung dem Gebäude anzupassen, und eben nicht , auf eine Sanierung zu hoffen, um dann zu sehen, was man mit dem Gebäude anfangen will. Dem Team war zu jeder Zeit bewusst, dass eine umfassende Sanierung keinesfalls infrage kommt. 
Leider konnte die genauen Angaben der Firma, die jene 5 Mio errechnet haben, nicht  ins Konzept eingearbeitet werden, da diese von der Stadtverwaltung nicht frei gegeben wurden.
Das KulturWerk Neu-Ulm wird mit einem dichten Dach, einer funktionierenden Heizung und Elektrik gut zurecht kommen. All dies hat unter der Ägide von Herrn Riedmüller ja weitgehend funktioniert. Eines der Hauptprobleme, der unwegsame Keller, war v.a. wegen der dort gelegenen Brauerei vorhanden. Zum Betrieb einer Brauerei sind im Konzept zwar Vorschläge eingearbeitet, aber das KulturWerk würde ohne eine solche genauso gut funktionieren. 
 
Darüberhinaus verweisen wir auf das umfangreiche Finanzierungskonzept, welches als Anlage mit versandt wurde. Hier sind die Vorstellungen der Gruppe detailliert, nachvollziehbar und realistisch dargestellt. Ebenfalls wurden dort Einnahmemöglichkeiten aufgelistet, die gleichen also Sponsoring, pro bono -Leistungen, Spenden und Crowdfunding können selbstverständlich für den  investiven Bereich angewandt werden.
Da die schlechtere Finanzlage der Stadt seit Beginn der Arbeit an diesem Projekt bekannt war, wurden zu keinem Zeitpunkt unmäßige Forderungen erhoben.
 
Wir werden die Presse nächste Woche noch zu einem ausführlichen Gespräch einladen.
Vorher können Sie sich gerne erneut an mich oder ggf. auch an Frau Bitzer wenden, die den Finanzplan federführend erarbeitet hat

 

 

Christina Richtmann

 

 

 

8.9.2019

                                                                                                                                

 

 

Alternativkonzept für das ehemalige Offizierskassino

hier unser Antrag und das Konzept:

 

Antrag Alternative Nutzung ehemaliges Offiziers-Casino („Barfüßer“)
Guten Tag Herr Oberbürgermeister Noerenberg,
Auf dem Gelände des ehemaligen Offiziers-Casinos („Barfüßer“) an der Paulstraße sollen möglicherweise ein Hotel mit 100 Zimmern und eine Gaststätte mit Biergarten entstehen. Aktueller Stand der Beschlusslage ist, mit dem aktuellen Pächter weiter zu verhandeln.

Eine Gruppe engagierter Bürger*innen, die auch von Mitgliedern unserer Faktion unterstützt wurde, hat ein alternatives Nutzungskonzept für das Gelände erarbeitet. Die Gruppe hat sich im Zuge des Stadtjubiläums um das Bürgertheater gebildet. „Wir leben neu“ – das Motto des Stadtjubiläums, soll auch für das ehemalige Offizier-Casino gelten. Unsere Fraktion beantragt hiermit, dieses Nutzungskonzept mit allen Anlagen verwaltungsintern zu prüfen und es dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
 

Begründung:
In der Stadt Neu-Ulm gibt es mit dem Donau-Bad, den Badeseen, der Kletterhalle des DAV, dem Wiley Spiel- und Sport-Park u.a.m. viele Anlagen, welche von den Bürger*innen gerne in ihrer Freizeit genutzt werden, die aber vorwiegend sportliche Aktivitäten abdecken.
Die ratiopharm arena bietet neben Sportevents auch Kulturveranstaltungen zu eher
gehobenen Preisen an. Als ganzjährige (Sub-) Kultureinrichtungen bestehen aktuell nur das Theater Neu-Ulm, das Café d´Art und die Putte. Ehemals beliebte Einrichtungen wie der Konzertsaal, der Bahnhof Neu-Ulm oder die Flussmeisterei mussten Neubauten weichen.
Nach Auskunft der UNT ist der Bedarf an Hotelbetten im geplanten Segment gedeckt.
Zusätzliche Kapazitäten sind eher im niedrigen Preis-Segment notwendig.
Das beigefügte Nutzungskonzept sieht vor Kultur, soziale Projekte, ehrenamtliches
Engagement und Gastronomie miteinander zu verbinden. Wie dies möglich ist, kann im Detail dem Konzept entnommen werden. Ebenfalls zeigt das Konzept anhand erwähnter Beispiele die geglückte, identitätsstiftende Wirkung solcher Zentren auf. Es würde die durch das Stadtjubiläum hervorgerufene Aufbruchstimmung fortsetzen.
Nach unserer Ansicht fehlt eine solche Einrichtung in Neu-Ulm, da Räume und Möglichkeiten für niederschwellige Kulturangebote, kleinere Ausstellungen, Bürgertheater, kleinere
Konzerte, aber auch Begegnungsraum für aktive Bürger*innen (Repair-Cafe, etc.) fehlen.

Die Umsetzung unseres Konzepts hätte verschiedene Vorteile:
- Der Stadt bleibt ein historisches Bauwerk erhalten, woran vielen Bürger*innen sehr
liegt.
- Die Stadt behält das letzte Grundstück(neben dem Schwal) mit direkten
Donauzugang in ihrer Hand.
- Eine breite Schicht unserer Bevölkerung kann sich hier einbringen.
- Es kann interimsmäßig „ausprobiert“ werden (ähnlich wie die „Kulturfahrschule“ in
Ulm), da der Pächter des Barfüßers bereits zum 1.1.2020 gekündigt hat und das
Verfahren zur Neubebauung sicher noch einige Zeit dauert.
- Die Stadt erhält ein neues Alleinstellungsmerkmal: die Verbindung zwischen
„normaler“ Gastronomie, Kunst und Kultur sowie sozialen und ehrenamtlichen
Aktivitäten ist in dieser Form in der Region nicht vorhanden.
- Eine komplette Sanierung des Bestandes wäre nicht notwendig, das Konzept kann
mühelos an die vorhandene Raumstruktur angepasst werden.
- Der alte Baumbestand kann größtenteils zumindest noch längere Zeit erhalten
bleiben und ggf. sukzessive ersetzt werden.

 

Andreas Schuler

 

hier das Konzept im Detail:

 

 

 

5.6.2019

 

Ministerium lehnt Nuxit ab: Begründung: Voraussetzungen sind nicht erfüllt.

 

Die in der Pressemitteilung des Innenministerium angeführten Gründe und Argrumente entsprechend dabei weitgehend jenen der FWG. Unten die Pressemitteilung im Wortlaut. Die auch von uns genannten Kritikpunkte am Antrag der Stadt habe ich rot markiert.

 

Überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls sprechen gegen Kreisaustritt Neu-Ulms - Innenministerium lehnt Kreisfreiheit der Großen Kreisstadt ab

+++ Das Innenministerium lehnt den Antrag der Großen Kreisstadt Neu-Ulm vom März 2018 auf Erklärung der Kreisfreiheit ab. Das hat heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann dem Ministerrat berichtet. Im Rahmen der Gesamtabwägung hat die Prüfung ergeben, dass überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls gegen eine Auskreisung sprechen. +++

Herrmann sieht die Voraussetzungen für den Antrag als nicht gegeben an: „Es fehlen hinreichend konkrete Konzepte, durch wen und wie die kommunalen Aufgaben im Falle einer Auskreisung künftig erledigt werden sollen. Auch sind die vermögensrechtlichen Verhältnisse zwischen Stadt und Landkreis Neu-Ulm nach wie vor ungeklärt." Erforderlich wäre vor allem eine Vereinbarung über die drei hochdefizitären Krankenhäuser. Damit seien keine belastbaren Aussagen über die finanziellen Auswirkungen einer Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm möglich. Zu befürchten wäre aber eine deutliche Anhebung der Kreisumlage zulasten der kreisangehörigen Gemeinden.

Auch der Landkreis Neu-Ulm spricht sich gegen eine Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm aus. Er begründet dies mit der wechselseitigen Verflechtung zwischen Stadt und Landkreis Neu-Ulm, der maßgeblich für die positive Entwicklung des Landkreises gewesen sei. Darüber hinaus werde die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landkreises im Falle einer Auskreisung erheblich gemindert, da die Stadt wesentlich zur Finanzkraft des Landkreises beitrage. Auch sei kein Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger erkennbar. Es sei keine Effizienzsteigerung bei der Aufgabenerfüllung zu erwarten. Stattdessen würden vermeidbare Parallelstrukturen geschaffen. Ebenfalls gegen eine Erklärung der Kreisfreiheit haben sich die IHK Schwaben sowie die Kreistagsfraktionen der CSU, der Freien Wähler, der SPD und der Grünen ausgesprochen.

Die Große Kreisstadt Neu-Ulm begründete ihren Antrag damit, dass sie mit ihren rund 63.000 Einwohnern die gesetzliche Mindesteinwohnerzahl für eine kreisfreie Stadt überschreite und in ihrer zentralörtlichen Bedeutung gemeinsam mit der Stadt Ulm, ihrer Verwaltungs- und Steuerkraft und ihrer Schul- und Krankenhausinfrastruktur mit kreisfreien Gemeinden vergleichbar sei. Im Ergebnis führte die Prüfung durch das Innenministerium jedoch unter Rücksichtnahme auf die Leistungsfähigkeit des Landkreises und der verbleibenden kreisangehörigen Gemeinden dazu, dass dem Antrag nicht stattzugeben ist. Die Staatsregierung werde aber insgesamt im Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden prüfen, ob die Zuständigkeiten der Großen Kreisstädte in Bayern noch weiter gestärkt werden können.

 

Dr. Andreas Schuler

 

 

Termine:

19.3.24 Jahreshauptversammlung FWG im Haus der Nachhaltigkeit 19.30 Uhr..

 

Die aktuellen Sitzungstermine des Stadtrates finden Sie unter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktuelles

 

Tagesaktuelle Infos unter:

 

 

 

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